Belege
Für erfasste Geschäftsvorfälle ist der Beleg unmittelbar im Zusammenhang mit dem Vorgang auszustellen und bereitzustellen. Papier ist möglich; die elektronische Ausgabe setzt heute die Zustimmung des Belegempfängers und ein standardisiertes Datenformat voraus. Andere gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.
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